Ich finde es darf nicht so eng gesehen werden, vor allem nicht im Zivilrecht. Vor dem Zivilgericht geht es ja nicht darum Gerechtigkeit herzustellen oder auch nur Recht, sondern im Optimalfall gehen beide Parteien mit einer zufriedenstellende Lösung raus die auch dauerhaft hält.
Und dies erreicht man mit einem Vergleich meist besser, als mit einem Urteil. Und wenn beide nicht zumindest gleich zufriedenstellend den Saal verlassen, dann zumindest beide gleich empört über den Vergleich.
Im Strafrecht ist das ganze natürlich noch einmal etwas anderes.